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Aktenzeichen IV 179/11

Datum 04.12.1911

Leitsatz Fruchterwerb kraft Gestattung des Eigentümers. Muß der Gestattende auch noch zur Zeit der Trennung oder Besitzergreifung zur Gestattung berechtigt sein? Was gilt insbesondere, wenn das Eigentum an der Sache in der Zeit zwischen der Gestattung und der Trennung oder Besitzergreifung auf einen anderen übergeht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404E080035

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