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Aktenzeichen III 3/11

Datum 13.12.1911

Leitsatz 1. Enthält der preuß. Ministerialerlaß vom 21. September 1888, betr. die Anrechnung der Beschäftigung als ständiger Hilfsbeamter auf die pensionsfähige Dienstzeit der Eisenbahnunterbeamten, eine revisible Rechtsnorm? 2. Was ist zu der Darlegung erforderlich, daß der Hilfsbeamte zur Befriedigung eines dauernden Bedürfnisses angenommen sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404E140095

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