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Aktenzeichen V 257/11

Datum 13.12.1911

Leitsatz 1. Sind die Vorschriften des § 12 BGB. auch auf den Namen eines nicht rechtsfähigen Vereins anwendbar? 2. Müssen im Falle der Klage wegen Verletzung des Namensrechts sämtliche Mitglieder des Vereins als Kläger auftreten? 3. Bleiben Mitglieder, die nach der Klagerhebung aus dem Vereine ausscheiden, klageberechtigt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404E150101

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