zurück

Aktenzeichen VI 75/11

Datum 14.12.1911

Leitsatz Wie ist der Entlastungsbeweis der Sorgfalt bei der Auswahl der bestellten Person zu führen, wenn 1. zwischen der Einstellung der Person in den Betrieb des Geschäftsherrn und der Verrichtung, in deren Ausführung der Dritte widerrechtlich verletzt wurde, eine längere Zeit verstrichen ist, 2. sowohl die Auswahl wie die Überwachung der Person einer Zwischenperson übertragen war, die selbst wiederum zu diesen Verrichtungen vom Geschäftsherrn bestellt worden war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404E160107

Download PDF

zurück