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Aktenzeichen VII 279/11

Datum 19.12.1911

Leitsatz Reichs-Erbschaftssteuer. Ist bei einem ausländischen Erblasser für die Bemessung des Steuersatzes nur der Wert des von Todes wegen erworbenen Vermögens, das sich im Inlande befindet, in Rechnung zu ziehen, oder der Gesamtwert des erworbenen Vermögens einschließlich der Vermögensteile, die sich im Auslande befinden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404E220158

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