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Aktenzeichen IV 302/11

Datum 15.02.1912

Leitsatz In welchem Umfange hat der deutsche Richter ausländisches Recht anzuwenden, wenn es sich um Gültigkeit der von einem Ausländer in Deutschland geschlossenen Ehe handelt? Bedeutung des Art. 27 EinfGes. zum BGB.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404E320234

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