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Aktenzeichen III 116/11

Datum 10.01.1912

Leitsatz Welche Personen gehören zu den Dritten, denen gegenüber ein Notar bei Beurkundung eines Rechtsgeschäfts verpflichtet ist, alle Sorgfalt auf die ordnungsmäßige Herstellung der Urkunde zu verwenden, und denen er sich daher im Zuwiderhandlungsfalle schadensersatzpflichtig macht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404E350241

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