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Aktenzeichen III 156/11
Datum 12.01.1912
Leitsatz Steht dem Handlungsagenten eine Provision für die erst nach Beendigung des Agenturverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte zu, wenn der Abschluß auf Grund eines Vertretungsverhältnisses (Unteragentur) erfolgt ist, das der Agent selbst noch während des Agenturverhältnisses zustande gebracht hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404E360252
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