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Aktenzeichen VII 83/11

Datum 05.12.1911

Leitsatz Ist in der Vorschrift des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB. unter dem "Gewerbebetrieb des Schuldners" nur der Gewerbebetrieb des Empfängers der gelieferten Waren usw. zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404E3D0275

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