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Aktenzeichen II 82/11
Datum 19.12.1911
Leitsatz Kauf eines Grundstücks zu Bordellzwecken. Kann bei einem beiderseits gegen die guten Sitten verstoßenden Geschäfte die Herausgabe des Geleisteten, wenn der Empfänger unter Berufung auf diesen Verstoß die Gegenleistung verweigert, wegen arglistigen Vorhaltens verlangt werden? Wird der Herausgabeanspruch von dem verschiedenen Grade des beiderseitigen Verstoßes gegen die guten Sitten beeinflußt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404E3E0282
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