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Aktenzeichen III 197/11
Datum 23.01.1912
Leitsatz 1. Haftet der Staat für den Schaden, den ein Strafanstaltsarzt einem Strafgefangenen durch unrichtige ärztliche Behandlung zufügt? 2. Stellt sich die ärztliche Behandlung eines Strafgefangenen als eine bürgerlichrechtliche Verrichtung, oder als eine in Ausübung der öffentlichen Gewalt vorgenommene Handlung dar?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404E480325
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