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Aktenzeichen I 48/11
Datum 03.02.1912
Leitsatz Ist dauernde Geschäftsverbindung zwischen einer Bank und ihrem Kunden stets ein Anzeichen dafür, daß der für das Zurückbehaltungsrecht erforderliche Zusammenhang zwischen Anspruch und Gegenanspruch besteht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404E4A0334
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