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Aktenzeichen VII 359/11

Datum 09.02.1912

Leitsatz Zur Auslegung des § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes vom 7. Februar 1906, betr. die Statistik des Warenverkehrs mit dem Auslande (RGBl. S. 109). Was ist unter Verbrauch von Waren im Sinne dieser Vorschrift zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404E4B0337

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