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Aktenzeichen I 608/10
Datum 12.02.1912
Leitsatz Macht der Umstand, daß in einem nach Einlegung der Revision durch den Tod des Anwalts unterbrochenen Verfahren die Revisionsbegründung eingereicht worden ist, bevor der neue Anwalt von seiner Bestellung dem Gegner Anzeige gemacht hat, die Revisionsbegründung auch dann unwirksam, wenn trotz der rechtzeitigen Rüge des Gegners der neue Anwalt in der mündlichen Verhandlung die Aufnahme des Verfahrens erklärt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404E4D0343
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