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Aktenzeichen IV 238/11

Datum 08.02.1912

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen stehen, nachdem die Ehe wegen Irrtums für nichtig erklärt worden ist, auch dem irrenden Ehegatten vermögensrechtliche Ansprüche gegen den anderen Ehegatten zu? Kenntnis von der Anfechtbarkeit. Beweislast.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404E530369

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