zurück
Aktenzeichen IV 238/11
Datum 08.02.1912
Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen stehen, nachdem die Ehe wegen Irrtums für nichtig erklärt worden ist, auch dem irrenden Ehegatten vermögensrechtliche Ansprüche gegen den anderen Ehegatten zu? Kenntnis von der Anfechtbarkeit. Beweislast.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404E530369
zurück