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Aktenzeichen VI 205/11

Datum 29.02.1912

Leitsatz 1. Arglistige Herbeiführung einer rechtskräftigen Entscheidung durch Erwirkung einer öffentlichen Zustellung wider besseres Wissen als unerlaubte Handlung aus § 826 BGB. 2. Ist die Klage aus § 826 BGB. auf Aufhebung der Wirkungen eines erschlichenen rechtskräftigen Urteils auch dann statthaft, wenn noch Rechtsbehelfe zur Beseitigung des Urteils selbst (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 233 Abs. 2 Z.P.O.) gegeben waren? 3. Umfang der Rechtskraft eines Urteils, durch welches eine negative Feststellungsklage abgewiesen wird. 4. Gleichheit des Gegenstandes des in einem zweiten Prozesse erhobenen Anspruches mit dem durch das rechtskräftige Urteil des ersten Prozesses abgewiesenen Anspruche.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404E590389

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