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Aktenzeichen III 62/11

Datum 05.01.1912

Leitsatz 1. Verpflichtung des Gegenvormundes zur Aufsicht über die sichere Anlegung des Mündelvermögens. 2. Haftung der Hinterlegungsstelle wegen der ohne Genehmigung des Gegenvormundes oder des Vormundschaftsgerichts erfolgten Herausgabe der Inhaberpapiere des Mündels an den Vormund.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404F020009

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