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Aktenzeichen VII 423/11

Datum 01.03.1912

Leitsatz Kann in einem vom Konkursverwalter aufgenommenen Aktivprozesse der Gemeinschuldner selbst gegen das Urteil der ersten Instanz rechtswirksam Berufung einlegen, wenn ihm der Konkursverwalter erklärt hat, daß er ihm den Anspruch freigibt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404F050027

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