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Aktenzeichen VII 449/11

Datum 05.03.1912

Leitsatz Was ist im Sinne der Befreiungsvorschrift zu b der Tarifst. 712 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895/30. Juni 1909 unter einem zu gewissen Zeiten wiederkehrenden Entgelt und unter einem 1500 M nicht übersteigenden Jahresbetrage der Gegenleistung zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404F070034

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