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Aktenzeichen III 291/11

Datum 08.03.1912

Leitsatz 1. Verwirkung der Vertragsstrafe, wenn die geschuldete Leistung in einem Unterlassen besteht. 2. Erfüllungsgehilfenschaft bei Unterlassungsverbindlichkeiten.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404F080036

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