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Aktenzeichen III 291/11
Datum 08.03.1912
Leitsatz 1. Verwirkung der Vertragsstrafe, wenn die geschuldete Leistung in einem Unterlassen besteht. 2. Erfüllungsgehilfenschaft bei Unterlassungsverbindlichkeiten.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404F080036
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