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Aktenzeichen VII 424/11

Datum 08.03.1912

Leitsatz Findet die Tarifnr. 11d zum Reichsstempelgesetz vom 15. Juli 1909 auch auf den Fall Anwendung, daß eine Aktiengesellschaft als Aktionärin einer anderen deren Vermögen nach den §§ 305, 306 HGB. als Ganzes erworben hat und die Umschreibung der dazu gehörenden Grundstücke auf ihren Namen als Eigentümerin beantragt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404F090043

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