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Aktenzeichen VII 475/11

Datum 12.03.1912

Leitsatz Können gegen den preußischen Fiskus von den Anliegern des Oderstromes Ersatzansprüche wegen solcher Nachteile erhoben werden, die ihren Grundstücken durch die nach dem Gesetze vom 6. Juni 1888 angeordnete Aufstauung des Flusses erwachsen sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404F0E0064

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