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Aktenzeichen V 446/11

Datum 13.03.1911

Leitsatz Hat ein in den Formen des § 313 BGB. geschlossener Grundstücksveräußerungsvertrag obligatorische Wirkung für in solchen Rechtsgebieten belegene Grundstücke, wo hierfür nach Art. 189 EinfGes. z. BGB. noch besondere Formvorschriften bestehen, wenn der Vertrag außerhalb jenes Rechtsgebiets an einem Orte des Deutschen Reichs geschlossen ist, wo die Formen des § 313 BGB. ausreichen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404F110078

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