Aktenzeichen VI 409/11
Datum 18.03.1912
Leitsatz 1. Haftet der Reichsfiskus dem Reeder eines durch Verschulden eines Kanallotsen beschädigten Schiffes aus Vertrag, oder nur aus unerlaubter Handlung? 2. Ist es von Einfluß auf die Hastung des Reichsfiskus für Handlungen seiner Beamten, daß Reichsbeamte nur nach Maßgabe des Reichsbeamtengesetzes aus der Beamtenstellung entfernt werden können? 3. Anforderungen an den Entlastungsbeweis über die sorgfältige Auswahl der Angestellten, wenn der Verletzte die objektive Untüchtigkeit des Angestellten zu der ihm aufgetragenen Verrichtung nachgewiesen hat. 4. Ist der Betriebsdirektor des Kaiserlichen Kanalamts Vertreter des Reichsfiskus?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404F160101
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