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Aktenzeichen II 392/11

Datum 22.03.1912

Leitsatz Wird durch die hypothekarische Eintragung eines Pfandbriefdarlehns auch die Haftung des Grundstücks für ein zur Ausgleichung der Kursdifferenz bewilligtes Zuschußdarlehn begründet? Bedeutung der Bestimmung, daß die Abtragung des Pfandbriefdarlehns nur erfolgen darf, sofern auch das Zuschußdarlehn zurückgezahlt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404F1B0124

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