zurück

Aktenzeichen II 468/11

Datum 22.03.1912

Leitsatz Kann der Gläubiger eine Forderung, die er vor Eröffnung des Konkurses über das Vermögen seines Schuldners erlangt hat, zur Aufrechnung verwenden gegenüber einer Forderung des Konkursverwalters, die dadurch entstanden ist, daß der Gläubiger seine Lieferungspflicht aus einem vor der Konkurseröffnung abgeschlossenen Kaufvertrage nicht erfüllt und der Konkursverwalter Schadensersatz wegen Nichterfüllung begehrt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404F1C0129

Download PDF

zurück