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Aktenzeichen VII 19/12

Datum 22.03.1912

Leitsatz Wie bestimmt sich der Stempel für die Erlaubniserteilung zum ständigen Betriebe der Schankwirtschaft, wenn die beiden Personen, denen zusammen diese Erlaubnis erteilt ist, die einzigen Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft sind, die zur ersten Klasse der Gewerbesteuer veranlagt ist, zu der aber die Schankwirtschaft nicht gehört?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404F200143

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