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Aktenzeichen VI 446/11

Datum 25.03.1912

Leitsatz Wird durch die Zuerkennung einer Buße im Strafverfahren jeder weitere Entschädigungsanspruch des Verletzten nur gegen den Verurteilten ausgeschlossen, oder auch gegen andere, nicht verurteilte Mittäter und gegen solche Personen, welche für die dem Beschädigten zugefügte Verletzung nur zivilrechtlich haftbar sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404F210148

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