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Aktenzeichen V 477/11

Datum 30.03.1912

Leitsatz 1. Können Zwischenrechte aus Rangänderungen, wodurch sie nicht betroffen werden, Nachteil oder Vorteil haben? 2. Wie wirkt der gänzliche oder teilweise Wegfall eines durch verschiedene Rangänderungen vorgetretenen Rechts gegenüber dem, der diesem Recht zuerst, und gegenüber dem, der ihm später den Vorrang eingeräumt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404F260170

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