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Aktenzeichen I 184/11
Datum 03.04.1912
Leitsatz 1. Haftet der Reichsfiskus für die Folgen eines von dem Kommandanten eines Kriegsschiffs schuldhaft herbeigeführten Zusammenstoßes mit einem Kauffahrteischiff auch dann, wenn sich der Kommandant in der Ausübung der ihm anvertrauten öffentlichen Gewalt befand? 2. Wie gestaltet sich die Beschränkung der Haftung des Fiskus?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404F280178
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