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Aktenzeichen VII 491/11

Datum 02.04.1912

Leitsatz 1. Zustellung von Anwalt zu Anwalt; Versehen bei Datierung des Empfangsbekenntnisses. 2. Ist der Rechtsweg zulässig, wenn eine Gemeinde von einer anderen auf Grund eines Vergleichs auf Zuschüsse zu den Volksschulkosten in Anspruch genommen wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404F2D0197

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