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Aktenzeichen III 259/11
Datum 03.04.1912
Leitsatz 1. Treffen den Erben die Folgen des Verzugs, wenn er während des Laufes der Ausschlagungsfrist oder während der Verweigerungsfrist des § 2014 BGB. die Erfüllung einer fälligen Nachlaßverbindlichkeit unterläßt? 2. Mitwirkendes eignes Verschulden.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404F2E0201
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