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Aktenzeichen II 523/11

Datum 26.04.1912

Leitsatz 1. Ist ein Gesamtschuldner gegenüber dem anderen zur Ausgleichung verpflichtet, ohne daß es des Nachweises eines besonderen, unter ihnen bestehenden Rechtsverhältnisses bedarf? 2. In welchem Umfang ist der Gesamtschuldner, der mit Erfüllung seiner Ausgleichungspflicht dem anderen Gesamtschuldner gegenüber in Verzug kommt, diesem zum Schadensersatze verpflichtet? Mitverschulden des anderen Gesamtschuldners.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404F450288

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