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Aktenzeichen VII 484/11

Datum 30.04.1912

Leitsatz 1. Ersetzt der Pfandgläubiger durch Vorlegung der Verpfändungsurkunde an den Schuldner der verpfändeten Forderung die Anzeige des Gläubigers an den Schuldner? 2. Kann ein wegen fehlender Anzeige unwirksames Pfandrecht im Wege der Konversion wirksam werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404F4A0306

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