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Aktenzeichen VI 260/11

Datum 02.05.1912

Leitsatz 1. Wer ist Fahrzeughalter eines Kraftwagens, der vom Eigentümer zur Ausbesserung einem Kraftwagenhändler zugesandt wurde? 2. Wann ist ein Kraftfahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters in Betrieb gesetzt? 3. Verhältnis der Schadensersatz- und Schadenstragungspflicht der mehreren Kraftfahrzeughalter und Kraftfahrzeugführer untereinander, wenn der Halter des einen Kraftfahrzeugs der Verletzte ist. 4. Haftung nach Bürgerlichem Gesetzbuche neben der Haftung aus dem Kraftfahrzeuggesetze. 5. Eigenes mitwirkendes Verschulden.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404F4C0312

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