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Aktenzeichen VII 75/12
Datum 10.05.1912
Leitsatz Verpflichtet die Freilegung des von der Fluchtlinie getroffenen Gebäudeteils die Gemeinde, im Enteignungsverfahren das ganze Gebäude zu übernehmen, auch wenn die Freilegung nicht zum Zwecke des Um- oder Neubaues erfolgt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404F510337
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