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Aktenzeichen II 75/12

Datum 04.06.1912

Leitsatz 1. Kann der Börsentermingeschäftsunfähige Ansprüchen aus Börsentermingeschäften in nicht zugelassenen Wertpapieren den Spieleinwand entgegensetzen, obgleich er Sicherheit nach § 54 BörsGes. gestellt hat? 2. Gehören zu solchen Börsentermingeschäften Börsentermingeschäfte an ausländischen Börsen? Abschluß von Deckungsgeschäften. 3. Einrede der Arglist gegen den Spieleinwand. 4. Leistung auf Grund des Geschäfts nach § 762 BGB.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404F5A0381

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