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Aktenzeichen VII 124/12

Datum 21.06.1912

Leitsatz 1. Begriff der Wertangaben der Steuerpflichtigen im Sinne des § 27 Abs. 3 preuß. StempStGes. vom 31. Juli 1895. 2. Zur Auslegung des § 6 Abs. 12 dieses Gesetzes. 3. Kann auf Beschwerde des Steuerpflichtigen die höhere Steuerbehörde den Stempel noch erhöhen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746404F640424

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