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Aktenzeichen III 267/82

Datum 29.09.1882

Leitsatz Hat ein Beschluß der Generalversammlung einer eingetragenen Genossenschaft über Abänderung der Statuten vor der Eintragung in das Genossenschaftsregister den Genossenschaftern gegenüber rechtsverbindliche Kraft? Welche Beweiskraft hat ein über die Beschlüsse einer Generalversammlung der Genossenschaft ordnungsmäßig errichtetes Protokoll unter den Genossenschaftern? Bekanntmachung des Zweckes einer Generalversammlung bei der Berufung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464008030007

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