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Aktenzeichen I 407/82

Datum 18.11.1882

Leitsatz Ist ein Selbsthilfeverkauf (Art. 343 H.G.B.) als für Rechnung des säumigen Käufers erfolgt zu behandeln, wenn zwischen der Konstatierung des Meistgebotes und der Erteilung des Zuschlages zwischen dem Verkäufer und dem Meistbietenden eine Abrede des Inhaltes getroffen wird, daß für den Fall, daß der Verkäufer mit der zunächst von ihm gegen den säumigen Käufer anzustellenden Klage auf die Differenz zwischen dem Vertragspreise und dem Reinerlöse nicht durchdringen sollte, der Meistbietende dem Verkäufer die Hälfte des beim Weiterverkaufe zu erzielenden Gewinnes herausgeben solle?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464008060024

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