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Aktenzeichen I 441/82

Datum 06.12.1882

Leitsatz Genügt die Behauptung, daß derjenige Mitaussteller eines Eigenwechsels, welcher gegen Aushändigung desselben an einen als Remittenten im Wechsel bezeichneten Vorschußverein die Wechselvaluta erhalten hatte, dem Vorschußvereine für seine Verpflichtung eine Hypothek bestellt habe, zur Substanziierung des Behelfes eines anderen von dem Vorschußvereine auf Zahlung belangten Mitausstellers jenes Wechsels, daß er nur gegen die ihm seitens des Vorschußvereines verweigerte Abtretung des Wechselrechtes von letzterem bestellten Hypothek zu zahlen verpflichtet sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640080A0046

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