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Aktenzeichen II 455/82
Datum 09.02.1883
Leitsatz 1. Können ausgetretene Genossenschafter auch dann noch zum Umlageverfahren nach §§. 52 flg. des Genossenschaftsgesetzes herangezogen werden, wenn die Liquidation der Genossenschaft erst nach Ablauf von drei Monaten seit dem Ausscheiden beschlossen worden ist? 2. Voraussetzungen der Klage auf Feststellung.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464008120071
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