zurück
Aktenzeichen I 105/83
Datum 07.03.1883
Leitsatz Schließen die die Verbindlichkeit der Quittungen des Vereinskassierers an die Mitunterschrift eines anderen Vorstandsmitgliedes bindenden Bestimmungen der Genossenschaftsstatuten die Klagen solcher Personen gegen die Genossenschaft aus, welche in deren Kassenlokal an den Kassierer demnächst von diesem unterschlagene Geldeinlagen gemacht haben, ohne ihrerseits die Mitunterschrift eines anderen Vorstandsmitgliedes unter die vom Kassierer allein unterschriebene Quittung einzuholen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464008160088
zurück