Aktenzeichen I 114/83
Datum 10.03.1883
Leitsatz 1. Voraussetzungen der Strafbarkeit des Gläubigers in den Fällen des §. 211 K.O. 2. Zu welchem Vermögen müssen die zur Sicherung oder Befriedigung verwendeten Werte gehören, um den Thatbestand des §. 211 K.O. zu begründen? 3. Kann den übrigen Gläubigern eines Zahlungsunfähigen durch die Verbürgung Dritter für die Forderung eines Gläubigers ein Vermögensnachteil entstehen? 4. Erörterung des in einem eigenartigen Falle neben der Anwendbarkeit des §. 211 K.O. herangezogenen Gesichtspunktes, ob in dem betreffenden Verhalten des Gläubigers ein Betrugsversuch im Sinne des Strafrechtes oder eine Handlung der in §§. 35. 36 A.L.R. I. 3, §. 7. I. 4, §. 68. I. 5 liege.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464008170091
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