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Aktenzeichen II 396/82

Datum 08.12.1882

Leitsatz 1. Steht dem Verpachter bezw. Vermieter -- §. 41 Nr. 1. 4 K.O. -- ein Absonderungsrecht in Ansehung der eingebrachten Sachen auch dann zu, wenn letztere vor der Eröffnung des Verfahrens von dem Grundstücke heimlich oder gewaltsam fortgeschafft sind? 2. Ist der Verpachter bezw. Vermieter befugt, die Gegenstände, welche gegen seinen Willen weggebracht worden, zur Wahrung seines Rechtes wieder auf das Grundstück zurückbringen zu lassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464008190099

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