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Aktenzeichen IV 600/82

Datum 05.04.1883

Leitsatz Wenn -- bei bestehender Gütergemeinschaft -- nur über das Vermögen des Ehemannes der Konkurs eröffnet worden ist, kann dann der Konkursverwalter eine auf den Namen der Ehefrau des Gemeinschuldners geschriebene Forderung gegen den Schuldner zur Zahlung an die Konkursmasse einklagen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640081A0102

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