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Aktenzeichen III 328/82

Datum 01.12.1882

Leitsatz Ist die in Nov. 89 cap. 12 §. 2 enthaltene Vorschrift, wonach einer Konkubine und ihren Kindern von deren Vater mehr nicht als ein Zwölftel seines Nachlasses zugewendet werden kann, wenn eheliche Kinder vorhanden sind, noch praktisch und auf alle außerehelichen Kinder und deren Mutter anwendbar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640081E0119

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