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Aktenzeichen I 530/82

Datum 17.02.1883

Leitsatz Ist der Kläger, welcher Schadensersatzansprüche aus einem Verschulden erhebt, des Beweises, daß der Schade eine Folge des Verschuldens sei, überhoben, weil der Beweis des Kausalzusammenhanges dadurch erschwert ist, daß das beschädigende Ereignis auch die Spuren seiner Entstehung zerstört hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640082A0167

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