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Aktenzeichen I 491/82
Datum 20.01.1883
Leitsatz 1. Steht das Recht aus §. 356 A.L.R. I. 14 dem selbstschuldnerischen Bürgen zu? 2. Welches Prinzip schränkt die Schutzmittel des selbstschuldnerischen Bürgen gegen den Gläubiger auf ein geringeres Maß ein, als diejenigen des gewöhnlichen Bürgen? 3. Giebt es eigenartige Fälle, in denen aus der Unterlassung aktiven Vorgehens des Gläubigers gegen den Hauptschuldner auch dem selbstschuldnerischen Bürgen die Einrede arglistiger Rechtsverfolgung gegen den ihn in Anspruch nehmenden Gläubiger entstehen kann?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464008420260
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