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Aktenzeichen V 519/82

Datum 17.01.1883

Leitsatz Werden durch die im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgte Überweisung einer Hypothekenforderung zur Einziehung die bis dahin der Forderung entgegenstehenden Einwendungen ausgeschlossen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464008450277

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